cyberversicherung.ch

Cyber-Bedrohungen Schweiz 2026: Fakten, Risiken und Schutz

Veröffentlicht: Stand: Lesezeit: 4 Min.

Die kurze Antwort

Aktuelle Schweizer Cyberlage auf Basis von BACS- und BFS-Daten: Phishing, Ransomware, Zahlungsbetrug und konkrete Schutzmassnahmen für Unternehmen.

Was die aktuellen Schweizer Zahlen zeigen

Cyberrisiken lassen sich nicht mit einer einzigen Fallzahl beschreiben. Meldungen an das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS), polizeilich registrierte Straftaten und Versicherungsfälle messen unterschiedliche Sachverhalte und dürfen nicht addiert werden.

KennzahlBestätigter WertEinordnung
Freiwillige Meldungen an das BACS 202564’733Meldungen von Privatpersonen und Organisationen; nicht automatisch bestätigte Angriffe
Straftaten mit digitalem Tatvorgehen 202557’761Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesamts für Statistik (BFS)
Registrierte Phishing-Fälle 20257’4092024 waren es 5’930; Zunahme um 24,9 Prozent
Pflichtmeldungen seit 1. April bis Ende 2025325Nur im Anwendungsbereich der Meldepflicht für kritische Infrastrukturen

Diese Zahlen zeigen eine anhaltend hohe Belastung. Sie erlauben jedoch weder eine pauschale Schadenprognose noch eine Aussage zur Eintrittswahrscheinlichkeit für ein einzelnes Unternehmen.

Fünf relevante Angriffsmuster

1. Phishing und gestohlene Zugangsdaten

Gefälschte E-Mails, SMS, Login-Seiten oder Telefonanrufe sollen Zugangsdaten, Freigaben oder Zahlungen erlangen. Besonders wirksam sind Kontrollen direkt im Geschäftsprozess:

  • Multi-Faktor-Authentifizierung für E-Mail, Fernzugänge und Administrationskonten
  • Änderungen von Bankverbindungen über einen bekannten zweiten Kanal bestätigen
  • verdächtige Nachrichten mit einem einfachen internen Meldeweg erfassen
  • Sitzungen und Zugangsdaten nach einem Verdacht gezielt sperren und zurücksetzen

2. Ransomware und Erpressung

Ransomware kann Systeme verschlüsseln, Daten entwenden oder beides kombinieren. Ein getesteter Wiederanlauf ist wichtiger als eine bloss vorhandene Sicherung:

  • getrennte oder unveränderbare Backups betreiben
  • Wiederherstellungen regelmässig testen
  • administrative Rechte begrenzen
  • Systeme segmentieren und exponierte Dienste zeitnah aktualisieren
  • Incident-Response-Rollen und externe Kontakte vorab festlegen

Eine Zahlung garantiert weder die Entschlüsselung noch die Löschung entwendeter Daten. Entscheidungen zu Erpressungsforderungen benötigen rechtliche, forensische und gegebenenfalls behördliche Abklärung.

3. Zahlungsbetrug und Business Email Compromise

Angreifer imitieren Führungskräfte, Lieferanten oder Mitarbeitende oder übernehmen deren E-Mail-Konten. Technische Schutzmassnahmen allein reichen deshalb nicht aus. Zahlungsfreigaben, neue Empfängerkonten und dringliche Ausnahmen sollten nach einem Vier-Augen-Prinzip und über einen bereits bekannten Kontakt verifiziert werden.

4. Verwundbare Systeme und Lieferketten

Ein Vorfall kann über eigene Systeme, Softwareanbieter, Cloud-Dienste oder IT-Dienstleister entstehen. Unternehmen sollten ihre wichtigsten Abhängigkeiten dokumentieren, Sicherheitsmeldungen beobachten und vertraglich klären, wer bei einem Vorfall informiert und handlungsfähig ist.

5. Überlastungsangriffe und Betriebsausfälle

DDoS-Angriffe zielen auf die Verfügbarkeit von Websites und Diensten. Auch technische Störungen bei Dienstleistern können den Betrieb unterbrechen, ohne dass ein Cyberangriff vorliegt. Schutzkonzepte sollten deshalb Kapazität, Ausweichwege, Wiederanlauf und Kommunikation berücksichtigen.

Was Unternehmen jetzt priorisieren können

  1. Kritische Prozesse erfassen: Welche Systeme, Daten und Dienstleister sind für den Betrieb unverzichtbar?
  2. MFA und Rechte absichern: Besonders E-Mail, Fernzugänge, Cloud-Administrationen und Backups.
  3. Patches priorisieren: Internet-exponierte und aktiv ausgenutzte Schwachstellen zuerst behandeln.
  4. Backups testen: Wiederherstellungszeit und Datenverlust anhand eines realistischen Szenarios prüfen.
  5. Zahlungsprozesse härten: Kontoänderungen und ungewöhnliche Zahlungen separat bestätigen.
  6. Notfallplan üben: Entscheide, Kontakte, Beweissicherung, Kommunikation und Meldungen simulieren.
  7. Lieferanten einbeziehen: Meldewege, Zugänge und Wiederanlauf mit kritischen Partnern klären.

Meldepflichten nach einem Vorfall

Nicht jeder Cyberangriff löst dieselbe Meldung aus:

  • Nach Art. 24 DSG meldet der Verantwortliche dem EDÖB eine Verletzung der Datensicherheit so rasch als möglich, wenn sie voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte betroffener Personen führt. Das Schweizer DSG nennt keine feste 72-Stunden-Frist.
  • Seit 1. April 2025 müssen erfasste Betreiber kritischer Infrastrukturen bestimmte Cyberangriffe innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung an das BACS melden. Fehlende Angaben können grundsätzlich nachgereicht werden.
  • Je nach Branche können weitere Vorgaben gelten. Eine Strafanzeige kann sinnvoll sein, ist aber nicht bei jedem Cyberangriff generell vorgeschrieben.

Im Zweifel sollten Datenschutz-, Branchen- und Vertragsfragen früh mit qualifizierten Fachpersonen geprüft werden.

Welche Rolle eine Cyberversicherung spielen kann

Je nach Police können unter anderem IT-Forensik, Rechtsberatung, Daten- und Systemwiederherstellung, Krisenkommunikation, Betriebsunterbruch oder Haftpflichtansprüche versichert sein. Das ist kein pauschales Deckungsversprechen: Entscheidend sind Auslöser, Definitionen, Ausschlüsse, Sublimiten, Selbstbehalte, Wartefristen und Sicherheitsangaben im Antrag.

Zahlungsbetrug, Erpressung, Cloud-Ausfälle und Vorfälle bei IT-Dienstleistern sind besonders genau zu prüfen. Eine Cyberversicherung ergänzt technische und organisatorische Schutzmassnahmen; sie ersetzt sie nicht.

Quellen

Häufige Fragen zu Cyber-Bedrohungen

Die wichtigsten Antworten zur Bedrohungslage in der Schweiz.

  1. Wie wahrscheinlich ist ein Cyberangriff auf mein Schweizer KMU?
    Eine belastbare Wahrscheinlichkeit für ein einzelnes Unternehmen lässt sich aus nationalen Meldestatistiken nicht ableiten. In der Schweizer KMU-Cyberstudie 2024 berichteten 4 % der 515 befragten Unternehmen von einem schädigenden Angriff in den vorangegangenen drei Jahren. Das ist eine Befragung, keine individuelle Prognose. Entscheidend sind Exposition, Schutzmassnahmen und Abhängigkeiten.
  2. Was sind die häufigsten Einfallstore für Cyberangriffe?
    BACS- und BFS-Daten zeigen insbesondere eine hohe Belastung durch Phishing und Betrug. Für Unternehmen sind ausserdem gestohlene Konten, ungepatchte Systeme, kompromittierte Dienstleister und Ransomware relevant. Eine universelle Rangliste für jedes Unternehmen gibt es nicht; MFA, Patch-Management, geprüfte Backups und sichere Zahlungsfreigaben adressieren mehrere Muster.
  3. Sind Schweizer KMU stärker gefährdet als Grossunternehmen?
    Das lässt sich nicht pauschal vergleichen. Grossunternehmen sind oft stärker exponiert, während kleinere Unternehmen weniger spezialisierte Ressourcen haben können. Für die eigene Priorisierung sind kritische Prozesse, Daten, Zugänge, Lieferanten und die getestete Wiederanlaufzeit aussagekräftiger als die Unternehmensgrösse allein.
  4. Was soll ich tun, wenn ich Opfer eines Cyberangriffs werde?
    Aktivieren Sie den eigenen Notfallplan und ziehen Sie IT-Forensik, Rechtsberatung und – falls vorhanden – den Versicherer früh bei. Begrenzen Sie die Ausbreitung, ohne Beweise unnötig zu verändern, und dokumentieren Sie Entscheide. Prüfen Sie getrennt, ob eine Meldung an BACS, EDÖB, Branchenaufsicht, betroffene Personen oder Strafverfolgung erforderlich oder sinnvoll ist.
  5. Reicht eine Firewall und ein Antivirenprogramm nicht aus?
    Einzelne Produkte decken nur einen Teil des Risikos ab. Sinnvoll ist ein mehrschichtiger Ansatz aus MFA, zeitnahen Updates, begrenzten Rechten, getesteten Backups, sicheren Zahlungsprozessen, Übungen und klaren externen Kontakten. Eine Cyberversicherung kann finanzielle und operative Hilfe ergänzen, ersetzt diese Massnahmen aber nicht.

BTAG Versicherungsbroker AG · Bern

Haben Sie Fragen zu Cyberversicherungen?

BTAG klärt Ihr Risikoprofil und legt eine allfällige Courtage vor dem Abschluss transparent offen. Die Anfrage verpflichtet zu keinem Abschluss.

Offertenberatung durch BTAG Versicherungsbroker AG, Bern — FINMA-registrierter Versicherungsvermittler.

Geprüfte Primärquellen
Courtage wird offengelegt