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VZ/HSLU-Studie: Acht Cyberversicherer im Rating – grosse Unterschiede in den AVB

Veröffentlicht: Lesezeit: 3 Min. Quellen: 1

Die kurze Antwort

Das VZ VermögensZentrum und die Hochschule Luzern haben die AVB von acht Cyberversicherern in drei Bereichen bewertet. Ein Gesamtsieger wird nicht gekürt, die Unterschiede sind vor allem bei Eigenschäden gross.

Kurz gesagt: Cyberversicherungen wirken auf den ersten Blick ähnlich, unterscheiden sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) aber deutlich. Das zeigt die Studie «Cyberrisiken für KMU» des VZ VermögensZentrums und der Hochschule Luzern (HSLU) vom Oktober 2026, die acht Anbieter in drei Bereichen bewertet. Ein Gesamtranking gibt es bewusst nicht: Je nach Bereich liegen andere Versicherer vorne.

Das Wichtigste in Kürze

  • Studie: VZ VermögensZentrum und HSLU, «Cyberrisiken für KMU» (Oktober 2026), publiziert auf dem KMU-Portal des Bundes
  • Rating: 8 Versicherer, 3 Bereiche, je maximal 100 Punkte; bewertet wurden nur standardmässig eingeschlossene Leistungen gemäss AVB, gültig per 1. Juni 2026
  • Spannweite: Vertragsbedingungen 57 bis 86 Punkte, Cybereigenschäden 40 bis 83, Cyberhaftpflicht 84 bis 100
  • Markt (SVV-Zahlen): Bruttoprämien im Firmenkundengeschäft von CHF 71 Mio. (2021) auf CHF 153 Mio. (2025), Firmenkundenpolicen von 38’000 auf 72’000; nur rund 11,5 Prozent der Unternehmen versichert
  • Befragung von 515 Kleinunternehmen: nur 42 Prozent halten ihren Schutz für ausreichend, nur rund 30 Prozent haben ein IT-Sicherheitskonzept, einen Notfallplan oder regelmässige Schulungen

Das VZ-Rating im Überblick

VersichererVertragsbedingungenCybereigenschädenCyberhaftpflicht
AIG624496
Allianz616492
AXA685388
Chubb786884
Helvetia695088
Liberty865892
Mobiliar574093
Zurich6583100

Punkte je Bereich (max. 100), alphabetisch sortiert. Quelle: Auswertung VZ VermögensZentrum. Optionale Bausteine und individuelle Vereinbarungen sind nicht bewertet.

Vertragsbedingungen umfassen örtliche und zeitliche Geltung, Nachdeckung, Kündigung im Schadenfall und Obliegenheiten. Hier führt Liberty (86) vor Chubb (78). Cybereigenschäden umfassen Daten- und Systemwiederherstellung, Betriebsunterbruch, Sofortmassnahmen, IT-Forensik, Cyberdiebstahl, Social Engineering und Cyber-Erpressung; Zurich erreicht 83 Punkte, Mobiliar 40. In der Cyberhaftpflicht liegen alle Anbieter zwischen 84 und 100 Punkten.

Das VZ betont, dass das Punktesystem den Vergleich erleichtert, aber keine individuelle Risikoanalyse ersetzt.

Was Policen oft nicht decken

Die Studie nennt typische Ausschlüsse: den wirtschaftlichen Wert verlorener Daten an sich, häufig Bussen und Konventionalstrafen sowie oft Krieg und staatliche Cyberoperationen, Vorsatz und Sanktionsklauseln. Lösegeldzahlungen sind je nach Anbieter versichert, ausgeschlossen oder nur optional gedeckt, häufig mit vorgängiger Zustimmung und Sublimite. Keine der analysierten AVB schliesst KI-Schäden ausdrücklich aus; KI wird aber in der Regel auch nicht ausdrücklich als versichertes Risiko genannt.

Als Prämienfaktoren nennt das VZ Branche, Umsatz und Mitarbeiterzahl, IT-Sicherheitsniveau, Selbstbehalt, Versicherungssumme und Produktdesign.

Fiktives Modellbeispiel: AlpPrecision AG

Zur Veranschaulichung beschreibt die Studie die fiktive AlpPrecision AG, ein Produktionsunternehmen mit 160 Mitarbeitenden. Im Modellfall gelangt ein Angreifer per gestohlenem Passwort an einen internen KI-Assistenten, manipuliert CNC-Parameter und erpresst das Unternehmen. Der modellierte Gesamtschaden beträgt CHF 3,28 Mio., darunter CHF 960’000 für acht Tage Produktionsstillstand und CHF 780’000 für Rückruf und Ersatz von Bauteilen. Es handelt sich um ein konstruiertes Beispiel, nicht um einen realen Fall.

Was bedeutet das für Schweizer KMU?

  1. AVB statt Prospekt vergleichen: Prüfen Sie insbesondere zeitliche Geltung, Nachdeckung, Obliegenheiten und Betriebsunterbruch. Unser Cyberversicherung-Vergleich zeigt, worauf es ankommt.
  2. Prämie richtig einordnen: Wovon die Prämie abhängt und warum nur eine individuelle Offerte verbindlich ist, erklärt Kosten einer Cyberversicherung.
  3. Optionale Bausteine aktiv verhandeln: Social Engineering, Erpressung und KI-nahe Szenarien schriftlich klären lassen.
  4. Grundschutz umsetzen: Ein nachweislich hohes Sicherheitsniveau (MFA, Patching, Back-ups, Schulungen) wirkt sich laut VZ positiv auf die Prämie aus; Mängel können sie erhöhen oder zur Ablehnung führen. Starten Sie mit dem Cyber-Risiko-Check und dem Ratgeber Cyberangriff: Was tun?; Pflichten finden Sie unter Meldepflicht, Grundlagen unter Cyberversicherung für KMU.

Quellen

BTAG Versicherungsbroker AG · Bern

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