Der bestätigte Stand
Ein Cyberangriff auf einen IT-Dienstleister beeinträchtigte im April 2026 die Verwaltung der Walliser Gemeinde Vétroz. Nach Angaben der Gemeinde waren die Dienste nach rund zehn Tagen wieder weitgehend verfügbar. Einzelne Zahlungs- und Fakturierungsfunktionen befanden sich noch in Wiederherstellung.
Die Sicherungskopien blieben intakt und ermöglichten die Wiederherstellung der Systeme. Nach dem damaligen Stand konnten höchstens ungefähr zwei Tage an Daten fehlen. Ob Dritte auf gehostete Daten zugreifen konnten, war noch nicht abschliessend geklärt.
Die Gemeinde meldete den Vorfall dem kantonalen Datenschutzbeauftragten und dem BACS. Sie reichte zudem Strafanzeige ein und verwies darauf, dass die Gruppe Akira den Angriff für sich beansprucht hatte.
Warum der Vorfall für KMU relevant ist
Der Fall macht eine häufig übersehene Abhängigkeit sichtbar: Auch wenn die eigene Organisation nicht direkt angegriffen wird, kann ein Vorfall beim IT- oder Cloud-Dienstleister den Betrieb unterbrechen.
Sinnvolle Prüfungen sind:
- Welche Dienste und Daten liegen bei welchem Anbieter?
- Wie werden Backups technisch und organisatorisch vom Produktivsystem getrennt?
- Wer entscheidet bei einem Lieferantenvorfall über Notbetrieb und Kommunikation?
- Welche Wiederanlaufzeiten sind vertraglich vereinbart und praktisch getestet?
- Deckt eine Police auch einen Betriebsunterbruch beim benannten externen Dienstleister, und mit welcher Wartefrist oder Sublimite?
Eine Cyberversicherung deckt solche Kosten nicht automatisch. Lieferantenereignisse, versicherte Auslöser, Wartezeiten und Dienstleister-Sublimiten müssen im konkreten Vertrag geprüft werden.